Bruchlandung

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Information
Um eine Notlandung handelt es sich, wenn eine Landung durch eine Notlage erzwungen wurde. Gründe dafür können sein:
  • Feuer an Bord
  • schwere oder nicht einzuordnende Mängel oder Beschädigungen am Flugzeug, die während des Flugs festgestellt werden
  • akuter Treibstoffmangel* Unwetter und Turbulenzen
  • schwere Triebwerksprobleme
  • Ausfall aller Triebwerke
  • Probleme mit dem Fahrwerk
  • Akut lebensgefährliche Erkrankung oder Verletzung eines Passagiers oder Besatzungsmitglieds
  • Unwohlsein beider Piloten
Die Notlandung erfolgt im besten Fall auf einem Flugplatz; falls dies nicht möglich ist, auf freiem Gelände (Außenlandung) oder als Notwasserung auf Wasserflächen. Sie wird manchmal durch umfangreiche Maßnahmen der Rettungsdienste am Boden bzw. auf dem Wasser begleitet, sofern solche in der Nähe verfügbar sind. Nach einer Notlandung außerhalb eines Flugplatzes ist (im Gegensatz zur Sicherheitslandung) ein Wiederstart nur nach Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde zulässig, § 25 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 LuftVG.