Filmset "Journalist_innen in Filmen, Serien & Games"

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Ein Journalist beteiligt sich "hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien" (Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes). Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.